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II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.
III. Allgemeine Dienstleistungs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss und Vertragssprache
1.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt Handwerker-Marktredwitz, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber dem Handwerker-Marktredwitz zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei dem Handwerker-Marktredwitz ist verbindlich und führt zur Annahme des Angebotes. Ein rechtsverbindliches Verhältnis gehen beide Partein ein, sofern eine Materialanzahlung erfolgt ist, spätestens aber mit der Materiallieferung, oder der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden.
1.2. Angebote von Handwerker Marktredwitz gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.
1.3. Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Lieferung
Der Handwerker Marktredwitz liefert ggf. benötigtes Material ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive MwSt. und zzgl. Verpackung und Versand- und Lieferkosten, sofern dies nicht im Angebot gesondert festgehalten ist.
3.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Angebotsbestätigung (siehe Punkt III.1.1) werden 100% der Materialsumme vor dem Auftragsbeginn und 30% als Anzahlung auf die Gesamtauftragssumme (netto) fällig. Der Handwerker Marktredwitz stellt dem Kunden gegenüber hierzu eine gesonderte Rechnung.)
3.3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Handwerker-Marktredwitz (nachfolgend: Vorbehaltsware).
3.4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
4. Gewährleistung
4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet der Handwerker Marktredwitz über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung, oder Erfüllung der Dienstleistung. Wir weisen darauf hin, dass hierzu das Rechnungsdatum entscheidend ist.
4.4 Gewährleistung im Privatkundenbereich gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, diese werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt. Bei einer Gewährleistung oder einer Art der Nacherfüllung muss der Kunde (Privat und Geschäftskunde) unser Unternehmen darüber informieren, im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst. Beauftragt ein Kunde für die Nacherfüllung ein anderes Unternehmen, ohne vorab Handwerker-Marktredwitz im Vorfeld darüber informiert zu haben, werden weder Kosten für die Nacherfüllung von Handwerker-Marktredwitz übernommen, noch bleibt die gesetzliche Garantie für die Ware, Produkt oder Dienstleistung bestehen. Ausdrückliche Gründe sind hierfür, dass Handwerker-Marktredwitz weder Kenntnis von einer Nacherfüllung, oder im allgemeinen eines Mangels gewonnen hat, noch Garantie für die Ausführung von Arbeiten und den Umgang mit Produkten durch fremde Unternehmen und privat Personen übernehmen wird. Insbesondere gilt dies, wenn eine Ware/ Produkt im tadellosen Stand an den Kunden übergeben worden ist, als auch für spätere Reklamationen nach der Übergabe eines Gewerkes an den Kunden. Im Falle eines auftretenden Mangels hat der Kunde bereits vor der Übergabe, spätestens jedoch bei der Übergabe von Waren/ Produkten und Dienstleistungen, das Unternehmen Handwerker-Marktredwitz darüber zu informieren. Spätere Reklamationen sind nach einer Übergabe im Hinblick auf Dienstleistungen ausgeschlossen, weitere Einzelheiten sind im Punkt IV.9 der AGB´s festgehalten.
5. Umtausch, Rücknahmen von Waren und Produkten – Widerrufsbelehrung für Verbraucher
IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
1. Geltungsbereich/ Verweis
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners (Kunden-Verbrauchers- Unternehmen) ausgeführt werden.
2. Kosten
2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen. Grundlegend wird jedoch mit einer Leistungsübersicht inkl. geschätzten Aufwandsstunden kalkuliert. Diese erhält der Kunde, Unternehmer oder Verbraucher bereits im Vorfeld mit dem Angebot.
2.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch dem Handwerker Marktredwitz nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt. Der Handwerker Marktredwitz behält sich eine Nachkalkulation in einem Rahmen (Abweichung von maximal 15% der Auftragssumme) vor. Zusatzleistungen auf Wunsch des Kunden werden in gesonderten Kostenvoranschlägen schriftlich kommuniziert.
2.3. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
2.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, wird der Handwerker Marktredwitz den Vertragspartner unverzüglich darüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellten und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
2.5. Das Projekt wird nach einem vom Handwerker Marktredwitz nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
2.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
3. Kündigung
Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, Waren, Produkte und Dienstleistungen, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die der Handwerker Marktredwitz zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt der Handwerker Marktredwitz Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.
4. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Der Handwerker Marktredwitz kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung von bis zu 50% der Projektkosten inkl. Materialkosten verlangen oder 14-tägige Abschlagsrechnungen vereinbaren.
5. Mitwirkungspflichten
5.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlusses auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
5.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Handwerker Marktredwitz nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.
5.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
6.1 Die Angaben von Handwerker Marktredwitz über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn, es wurde etwas ein Preis für das Gesamtgewerk, oder ein Preis pro m2 der Arbeitsleistung vereinbart.
6.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von der Handwerker Marktredwitz nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemesser Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
7.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von fünf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage / das Projekt ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von drei Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
8. Erweitertes Pfandrecht
8.1. Der Handwerker Marktredwitz steht wegen ihrer Forderungen aus gegebenen Werkverträgen ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihrem Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu.
8.2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel an Reparatur oder Montage dem Handwerker Marktredwitz unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung vom Handwerker Marktredwitz die Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung für das jeweilige Produkt / Ware und die Dienstleistung vom Handwerker Marktredwitz für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
10. Geheimhaltung
10.1. a) Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller als vertraulich bezeichneten oder sich aus den Umständen als vertraulich zu behandeln ergebenden Informationen und Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, sowie deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
10.2. b) Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
V. Schlussbestimmungen
1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen.
Diese lautet: info@handwerker-marktredwitz.de
Der Handwerker Marktredwitz ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
1.1 Zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht bereit.
1.2 Der Handwerker Marktredwitz hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
1.3 Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz vom Handwerker Marktredwitz vereinbart.
VI. Haftungsausschluss
1. Alle Verträge, Dokumente und Unterlagen erfolgen zwischen Kunden, Verbraucher und Unternehmen in schriftlicher zweifacher Ausführung. Im Falle digitaler Kommunikation und Vertragszusage werden E-Mail Kommunikation und weitere Verläufe durch mobile Endgeräte gespeichert und zusätzlich in einer digitalen Cloud abgelegt.
Bei allen Angaben sind Irrtümer, Anpassungen und Änderungen vorbehalten.
Stand: März 2024
Handwerker-Marktredwitz
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